➜ Update Februar 2022: Lockerungen in drei Schritten
Düsseldorf – 12. Mai 2021
In Nordrhein-Westfalen sollen wieder Fachmessen und Veranstaltungen stattfinden dürfen, Hotels öffnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohnern liege, kündigte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart in Düsseldorf an.
Veranstalter und Aussteller bekommen damit für die Zeit nach der Sommerpause eine Planungsgrundlage. NRW sei das erste Bundesland, das Messen wieder eine Perspektive eröffnen. Auch für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.
Fallen die Inzidenzwerte unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft.
➜ Zeit Online – “Gesundheit: NRW will Messen und Kongresse wieder öffnen”
Die Regeln in NRW – Mai 2021
Konzerte und Aufführungen
Stufe 1 – Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Stufe 2 – Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan).
Hotels
Stufe 1 – Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig,Voraussetzung ist negatives Testergebnis
Stufe 2 – Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
Messen
Stufe 1 – Betrieb ist nicht zulässig
Stufe 2 – Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro 7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche
Tagungen und Kongresse
Stufe 1 – Veranstaltung ist nicht zulässig
Stufe 2 – Zulässig mit Personenbegrenzung und Test
Private Veranstaltungen
Stufe 1 – Nicht zulässig
Stufe 2 – Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis
➜ Landesregierung Nordrhein-Westfalen – Pressemitteilung 12. Mai 2021:
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